Ausstellung ‚Tiere in der Rechtsgeschichte‘

Besuch am Sonntag, 17.5.2020, ca 1,5 Std. Die Sonderausstellung ‚Hund und Katz, Wolf und Spatz – Tiere in der Rechtsgeschichte‘ ist im Mittelalterlichen Kriminalmuseum in Rothenburg o.d.Tauber seit dem 11.Mai 2020 zu sehen. Trägerin des Museums ist eine gemeinnützige Stiftung. Die Ausstellung endet am 31.12.2021.

Foto: Gerd Walther

Auf 2 Ebenen zeigt das Kriminalmuseum die umfangreiche Sonderausstellung, bei der die Rechtsgeschichte eingebettet ist in das vielfältige und intensive Zusammenleben von Mensch und Tier. Tiere dienten ja nicht nur der Ernährung, der Bekleidung oder durch ihre Arbeitsleistung. Wir haben es mit Gesellschaften zu tun, in denen ein Leben am Existenzminimum – bei Hungersnöten darunter – selbstverständlich war. Nutz- wie Wildtiere waren auch Konkurrenten bei der Nahrungssuche und eine Bedrohung für Leib und Leben. Es zeichnet diese Ausstellung aus, dass sie nicht vordergründig am Spektakulären hängen bleibt, sondern zunächst das Zusammenleben von Mensch und Tier breit aufbereitet. Sie macht dies in einer wohltuend sachlichen Weise, ist doch vieles spektakulär genug.

Etwa 50 nummerierte Texttafeln strukturieren die Ausstellung und geben den Besuchern – falls gewollt – einen Gang vor. Die fundierten Texte sind jeweils nicht sehr lang und immer auch durch eine Abbildung ergänzt. So kann man sich auf die Exponate konzentrieren, die sehr abwechslungsreich und kurzweilig präsentiert werden. Zunächst steht die Bedrohung der Menschen durch Tiere im Mittelpunkt. Schließlich gab es in dieser Zeit noch Bären und Wölfe zuhauf. Aber es geht auch kleiner, etwa mit der Ratte und dem Pestfloh. Und mittendrin der Mensch, gefesselt im Glauben und Aberglauben, der den Tieren zwischen Erde, Himmel und Hölle obendrein vieles andichtete. Die schwarze Katze steht bis heute dafür, Eulen gehören dazu, Schlangen, usw. Da bräuchte es gar keine Werwölfe, Lebende und Untote, die sich in Tiere verwandeln, um Schaden anzurichten. Natürlich arbeitet die Ausstellung mit Tierpräparaten. Nicht jedem gefällt das. Aber wer keine Aversion gegen Präparate hat – in der Ausstellung sind sehr viele in sehr hoher Qualität zu sehen -, wird auch unter diesem Gesichtspunkt seine Freude an der Ausstellung haben.

Die obere Etage widmet sich den Rechtsbeziehungen zwischen Mensch und Tier, z.B. beim Diebstahl von Nutztieren, Pferden etwa. Oder der heftig umstrittenen Verfügungsgewalt über Wildtiere bzw. der Wilderei. Hinzu kamen Schäden, die Tiere dem Menschen zufügten. Was passiert, wenn ein Tanzbär ausrastet? Es gab Prozesse gegen Schweine, die ein Kind gefressen hatten (Strafe: Verbrennen) oder gegen eine Ziege (Hinrichtung durch den Scharfrichter). Ob sich Heuschrecken und Engerlinge von der Androhung des päpstlichen Bannfluchs beeindrucken ließen, sei dahingestellt. Auch wurden Tiere bei der Vollstreckung von Strafen benutzt, Vierteilen gehört hierher, meist jedoch diente dies als unehrenhafte Strafverschärfung. Der Holzesel mit Schandmaske war später noch eine Strafe für faule Schüler. Auch Hunde kamen nicht gut weg, und Erhängte überließ man den Raben. Und doch reiften allmählich in dieser aus heutiger Sicht grausamen Zeit erste Gedanken des Tierschutzes.

Blick in die Ausstellung
Foto: Gerd Walther

Spektakulärer und bis heute manche Fantasie anregend ist die Verwandlung von Menschen in Tiere, wobei hierbei der Teufel seine Hand im Spiel hat, insbesondere bei Werwölfen. So streift die Ausstellung auch die Geschichte vom Ansbacher Werwolf (leider mit einer unvollständigen Grafik ohne Galgen), die die ganze Bandbreite des Themas erahnen lässt. 1685 frisst ein Wolf in Neuses bei Ansbach mehrere Kinder, wird von den Bauern in einer Wolfsgrube gefangen und getötet. Das wird verbunden mit der Geschichte eines betrügerischen Ansbacher Beamten, der wegen seiner Schuld nach seinem Tod als (ebendieser) Werwolf sein Unwesen treibt. Also ziehen die Bauern dem Wolf das Fell ab, bekleiden den Kadaver, geben ihm eine Perücke sowie eine Gesichtsmaske und hängen ihn so an einem extra errichteten Galgen auf. Ohne Gerichtsverfahren, also Lynchjustiz am Werwolf – wenn’s denn einer war.

Es ist hier eine sehr interessante, spannend und abwechslungsreich gestaltete Ausstellung entstanden, die sich mit ihrer seriösen Darstellung angenehm von anderen, oft marktschreierischen Präsentationen zu diesem Themenfeld unterscheidet. Sehr sehenswert.

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